Klimaschutz - 29. Januar 2021

„Green Deal“ der EU wird jetzt für die Unternehmen konkret

DIHK, Mitteilung vom 28.01.2021

Die EU will bis 2030 weit mehr als die bisher angestrebten 40 Prozent CO₂-Einsparung gegenüber 1990 realisieren – darauf verständigten sich die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament Ende 2020. Schließlich sieht der „Green Deal“ vor, dass die EU im Jahr 2050 der erste klimaneutrale Staatenverbund der Welt sein soll. Bei zentralen Initiativen dieses politischen Programms zum klima- und umweltfreundlichen Umbau der europäischen Wirtschaft wurden bereits im vergangenen Jahr Fortschritte erzielt.

Darauf aufbauend wird die Kommission 2021 konkrete Maßnahmen vorlegen. Hierfür sollen im Juni zahlreiche Gesetze angepasst werden – viele davon betreffen die Unternehmen unmittelbar, andere beeinflussen das wirtschaftliche Umfeld entscheidend.

Reform des Emissionshandels

Die angestrebte schnellere Verknappung der Zertifikate im Europäischen Emissionshandel (EU ETS) wird die CO₂-Kosten für knapp 2.000 deutsche Kraftwerke und Feuerungslagen der Industrie steigern und die Suche nach technologischen Alternativen antreiben. Die betroffenen Industriebetriebe stehen oft am Anfang langer Wertschöpfungsketten – auch in diesen Ketten werden sich daher Auswirkungen zeigen. Außerdem werden Vorschläge zur Ausweitung des EU ETS auf bislang nicht erfasste Branchen erwartet.

Für die einzelnen Mitgliedstaaten könnte Brüssel zusätzlich höhere verbindliche Ziele für die Sektoren vorschlagen, die bisher nicht dem EU ETS unterliegen, zum Beispiel für die Bereiche Gebäude und Verkehr. Diese jährlichen Emissionsbudgets zwingen die Staaten, ihrerseits nationale Maßnahmen zu ergreifen, die viele Betriebe betreffen – zu solchen nationalen Regelungen zählt beispielsweise der Brennstoffemissionshandel seit Jahresbeginn in Deutschland.

Neue Vorgaben für einzelne Branchen

Für einige energie- und handelsintensive Sektoren wie Stahl und Zement soll ein CO₂-Grenzausgleich etabliert werden. Ziel ist es, in diesen Branchen Wettbewerbsnachteile durch EU-weit steigende CO₂-Preise gegenüber Konkurrenten außerhalb der Europäischen Union zu vermeiden – und die Abwanderung von Wertschöpfung zu verhindern.

Für die Automobilindustrie zeichnet sich eine erneute Anpassung der CO₂-Grenzwerte sowie die Festlegung ambitionierterer Abgasnormen („Euro 7“) ab, die den Markthochlauf der Elektrofahrzeuge beschleunigen würden.

Kreislaufwirtschaft als Schwerpunkt

Im Mittelpunkt der umweltpolitischen Vorhaben steht die Förderung der Kreislaufwirtschaft. So hat die Kommission angekündigt, im vierten Quartal 2021 einen neuen Rechtsrahmen für nachhaltige Produkte sowie einen Vorschlag zur Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie vorzulegen. Das bringt für die Unternehmen erheblichen Anpassungsbedarf bei der Gestaltung und Herstellung ihrer Produkte mit sich. Das Ziel der weiteren Stärkung der Kreislaufwirtschaft führt auch zu Veränderungen in den Bereichen „Verpackungen“ sowie „Batterien“: Neue Vorgaben zu deren Gestaltung und Wiederverwendbarkeit werden 2021 ebenfalls weiter vorangetrieben.

Darüber hinaus will die Kommission die Schadstoffemissionen in die Umwelt weiter verringern. So ist für März die Vorlage eines Aktionsplans zur sog. Nullschadstoff-Ambition für die Bereiche Luft, Wasser und Böden vorgesehen. Konkret stehen damit etwa Überlegungen zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinien oder der Industrieemissionsrichtlinie in Verbindung. Unternehmen müssen sich damit unter Umständen mittelfristig auf weitere Vorgaben zur Emissionsreduzierung und damit auf Anpassungen ihrer Produktionsprozesse einstellen.

Quelle: DIHK