Neuer Indikator zeigt Entwicklung eröffneter Regelinsolvenzverfahren bis April 2020
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 11.05.2020
Im von der Corona-Krise noch unbeeinflussten Monat Februar 2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 1.529 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3,2 % weniger als im Februar 2019. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für Februar 2020 auf knapp 1,0 Milliarde Euro. Im Februar 2019 hatten sie bei 2,0 Milliarden Euro gelegen.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Februar 2020 mit 255 Fällen (Februar 2019: 282) im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen). Unternehmen des Baugewerbes stellten 226 Insolvenzanträge (Februar 2019: 248). In den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen wurden 177 Insolvenzanträge gemeldet (Februar 2019: 144).
Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 6.604 übrige Schuldner im Februar 2020 Insolvenz an (-4,0 % gegenüber dem Vorjahresmonat). Darunter waren 4.823 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie 1.505 Insolvenzanträge von ehemals selbständig Tätigen, die ein Verbraucher- bzw. ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen.
Trend für April 2020: Eröffnete Regelinsolvenzverfahren nehmen deutlich ab
Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind viele Unternehmen in Not geraten. Um frühzeitig aktuelle Entwicklungen aufzuzeigen, erstellt und veröffentlicht das Statistische Bundesamt erstmals vorläufige Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland. Demnach nahm die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren im März 2020 im Vergleich zum März 2019 um 1,6 % zu. Für den April 2020 sank die Zahl der eröffneten Verfahren dagegen deutlich um 13,4 % im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Die durch die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung verursachte wirtschaftliche Krise spiegelt sich im März und April somit nicht in einem Anstieg der eröffneten Insolvenzverfahren wider. Das Ausbleiben eines solchen Anstiegs, oder gar ein Absinken der Zahlen wie im April, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht überraschend.
Zum einem vergeht zwischen dem Antrag und der Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens Bearbeitungszeit. Erst nach der Entscheidung bei Gericht über die Eröffnung oder Abweisung eines Verfahrens gehen diese in die Statistik ein. Diese Bearbeitungszeit hat sich zudem durch den teilweise eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte verlängert.
Zum anderen werden die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen während der Corona-Pandemie voraussichtlich eine schnelle Zunahme der Insolvenzanträge verhindern. Hierzu zählt in erster Linie die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020, geregelt im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020). Demnach sind Unternehmen, deren Insolvenzreife auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und die Aussichten darauf haben, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, von der Insolvenzantragspflicht befreit.