Fachkräfteeinwanderungsgesetz - 19. April 2022

Fachkräfte gewinnen – auch aus dem Ausland

DIHK, Mitteilung vom 14.04.2022

Vor zwei Jahren ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft getreten – mit besseren Rahmenbedingungen für Unternehmen, die Fachpersonal aus dem Ausland gewinnen möchten. In Anbetracht des wieder akuter werdenden Fachkräftemangels ist das eine wichtige Stellschraube, um den Bedarf in den Betrieben decken zu können.

Etliche Unternehmen nutzen die mit dem Gesetz neu geschaffenen Möglichkeiten, um Stellen zu besetzen, für die sie bislang keine passenden Kandidatinnen und Kandidaten finden konnten. Intensiv nutzt das beispielsweise der Europa-Park Rust, der mittlerweile 5.000 Menschen aus 93 Nationen beschäftigt.

FEG erleichtert die Talentsuche im Ausland

In bundesweiten IHK-Umfragen stufen Betriebe aus nahezu allen Branchen und Regionen inzwischen den Mangel an Fachkräften als eines ihrer größten Geschäftsrisiken ein. Da sie ihren Bedarf nicht mehr vollständig nur mit Bewerberinnen und Bewerbern aus dem heimischen Arbeitsmarkt decken können, suchen mehr Unternehmen Talente auch im Ausland.

Die Rahmenbedingungen dafür sind mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen FEG verbessert worden. Das Gesetz erweitert die Möglichkeiten der Erwerbsmigration für beruflich Qualifizierte aus Nicht-EU-Staaten. Zentrale Voraussetzung für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist ein von einer zuständigen Stelle in Deutschland anerkannter Berufsabschluss. Für IHK-Berufe ist dies in den meisten Fällen die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA).

In den vergangenen beiden Jahren konnte sich die Wirkung des FEG wegen der infolge der Corona-Pandemie verhängten Reise- und Kontaktbeschränkungen nicht voll entfalten. Nachdem diese weitgehend entfallen sind, zeigt das Gesetz nun Effekte.

Engagement für die Berufsanerkennung lohnt sich

Der Europa-Park in Rust hat die Chancen des FEG für sich analysiert und daraus weitere Möglichkeiten für das eigene Recruiting abgeleitet. Im Ergebnis kamen in den vergangenen zwei Jahren weitere internationale Fachkräfte nach Rust. Einer davon ist der Ukrainer Serhii Yeshchenko, der 2020 über das FEG nach Deutschland einreiste, um hier zu arbeiten. Mittlerweile ist er als anerkannter Koch zwischen Achterbahn und Riesenrad tätig.

Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ hat ihn und seine Unterstützer einen Tag lang mit der Kamera begleitet. Ein dreiminütiges Video zeigt komprimiert, was hinter der Berufsanerkennung steckt und wieso es sich für Unternehmen lohnt, Beschäftigte aus dem Ausland bei der Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen zu unterstützen.

Wie diese Unterstützung aussehen kann, beschreibt Sina Rack, Teamleiterin Talent Scouts im Europa-Park Rust, in dem Film so: „Wir helfen bei der Beschaffung von Formularen, bei Übersetzungen und wenn sie Sorgen und Nöte im Vorfeld haben, die wir vielleicht schon lösen können.“ Zudem werden die Fachkräfte auch beim Erlernen der deutschen Sprache gefördert. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber lohnt sich dieses Engagement, denn durch die Berufsanerkennung können sie die Qualifikationen eines Bewerbers beziehungsweise einer Bewerberin verlässlich einschätzen. Rack bestätigt: „Berufsanerkennung bedeutet für mich, dass ich genau weiß, was der Bewerber kann. Wenn ich einen Koch suche, weiß ich, dass ich ihn auch hier in unseren gehobenen Küchen jederzeit sorglos einsetzen kann“.

Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ leistet Unterstützung

„Unternehmen Berufsanerkennung“ ist Ansprechpartner und Wegweiser für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Fragen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und die Beschäftigung internationaler Fachkräfte. Mit seinen Angeboten unterstützt das vom DIHK initiierte und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt Unternehmen bei der Nachqualifizierung von Fachkräften im Prozess der Einwanderung.

Gezielte Weiterentwicklung des FEG sinnvoll

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz war ein wichtiger Schritt, damit Betriebe einfacher Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten einstellen können. Erste praktische Erfahrungen aus der Wirtschaft zeigen, dass es weiterentwickelt werden sollte. Dies betrifft etwa die zum Teil strikten Voraussetzungen, die an bestimmte Aufenthaltstitel gestellt werden, Herausforderungen beim Erwerb der deutschen Sprache oder bürokratische Abläufe. Die IHK-Organisation wird bei der Weiterentwicklung die Perspektive der Unternehmen einbringen und Betriebe informieren sowie unterstützen.

Quelle: DIHK