EU-Kommission, Pressemitteilung vom 24.03.2020
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten loten weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise aus. Der für Wirtschaft zuständige Exekutiv-Vizepräsident der Kommission, Valdis Dombrovskis, betonte am 23.03.2020 nach einer Videokonferenz mit den EU-Finanzministern, dass auf Basis des Artikels 122.2 im EU-Vertrag Mitgliedstaaten unterstützt werden können, die von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen betroffen sind. Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte gegenüber der Financial Times, dass weitere Schritte in Vorbereitung seien. Eine Möglichkeit wäre, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM einigen Mitgliedstaaten vorsorgliche Kreditlinien gewährt. Die EU-Staats- und Regierungschefs werden bei ihrem Gipfel per Videoschalte am 26.03.2020 verschiedene Szenarien diskutieren.
Unterdessen haben die EU-Finanzminister am 23.03.2020 – wie von der Kommission vorgeschlagen – grünes Licht für eine Lockerung der Regeln für die Haushaltsdisziplin in der EU gegeben. Die Bedingungen für die Aktivierung der sog. Ausweichklausel seien erfüllt, da die EU mit einem starken Wirtschaftsabschwung konfrontiert ist, stellte Dombrovskis in einer Videobotschaft fest. Die Mitgliedstaaten hätten nun die notwendige haushaltspolitische Flexibilität, um weitreichende Maßnahmen zu ergreifen.
Dombrovskis nahm auch zur Zukunft des Europäischen Semesters Stellung, das die wirtschaftliche Koordinierung in der EU sicherstellt: Es bleibe hochrelevant, da es einer koordinierten wirtschaftspolitischen Antwort auf die Coronakrise bedürfe, unterstrich er. Aber es müsse Anpassungen geben, beispielsweise sollen die Berichtspflichten entschärft werden. Die Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters sollen sich auf die Belebung der Wirtschaft konzentrieren.
Am 24.03.2020 beraten die Euro-Finanzminister ab 18.30 Uhr unter Vorsitz von Euro-Guppen-Präsident Mario Centeno über die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise und Maßnahmen, um diese abzufedern.