EU-Recht - 7. Januar 2021

Einheitlicher EU-Zugangspunkt zu finanziellen und nichtfinanziellen Unternehmensinformationen: Fahrplan veröffentlicht

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 05.01.2021

Die EU-Kommission hat Ende Dezember 2020 einen Fahrplan zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunktes für Unternehmensdaten (ESAP) vorgelegt, der bis zum 15.01.2021 kommentiert werden kann. Die Initiative hatte sie bereits in ihrem Aktionsplan zu einer EU-Kapitalmarktunion angekündigt. Der ESAP soll u. a. einen Beitrag zu den EU-Klima-/Umweltzielen als auch zur nachhaltigen Finanzierung leisten, indem z. B. Anlegern ein besserer Zugang zu nichtfinanziellen Informationen gegeben wird und Kosten reduziert werden. Die Aufnahme von ESG-Informationen in den Anwendungsbereich des ESAP könnte die Sichtbarkeit und Vergleichbarkeit von Unternehmensdaten (einschließlich KMU-Daten) erhöhen und nachhaltigskeitsbezogene Risiken und Auswirkungen besser erfassen. Laut EU-Kommission hätte der ESAP signifikante Auswirkungen auf die EU-Wirtschaft, indem u. a. ein breiteres Spektrum von Investoren angezogen und Finanzierungsmöglichkeiten für EU-Unternehmen, insb. KMU, erweitert werden.

Der Fokus des ESAP soll auf EU-Daten liegen. Auswirkungen auf in der EU tätigen Unternehmen aus Drittländern – sofern sie nicht in der EU gelistet sind – werden als gering eingeschätzt.

Die EU-Kommission betont, dass sich der Verwaltungsaufwand für Unternehmen in Grenzen halten soll, z. B. durch Förderung des file-once-only Prinzips, das von allen EU-Behörden oder Speichermechanismen in einem Format akzeptiert wird. Bestehende Systeme sollen bei den Überlegungen berücksichtigt werden. Die über den ESAP bereitgestellten Informationen sollen standardisiert und maschinenlesbar (Nutzung von strukturierten Datenstandards) sein.

Laut Fahrplan will die EU-Kommission für die Initiative, die voraussichtlich im dritten Quartal 2021 vorgelegt wird, u. a. Folgendes prüfen:

  • Governance-Modelle für die Datenerhebung und -verbreitung, einschließlich Verwaltung und Finanzierung der Plattform;
  • den Umfang der über den ESAP zur Verfügung gestellten Informationen
  • die Spezifikationen, die erfüllt werden müssen, um die Informationen maschinenlesbar zu machen,
  • Möglichkeiten zur Beseitigung von Hindernissen bzw. zur Verbesserung des Zugangs, der Nutzung und der Wiederverwendung dieser Informationen.

Aus Konsultationsergebnissen, wie z. B. aus der öffentlichen Konsultation zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen, geht hervor, dass die Einrichtung eines ESAP breite Unterstützung findet. In Ergänzung dazu wird die EU-Kommission zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Stakeholderkonsultation einleiten, um u. a. Feedback zu obengenannten Punkten einzuholen. Des Weiteren hat sie angekündigt, im ersten Quartal 2021 Workshops mit z. B. Investoren, Nutzern, Stakeholdern und Behörden zu organisieren.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel