e-Commerce - 12. März 2025

Digitalabkommen mit Südkorea vereinbart

BMWK, Pressemitteilung vom 11.03.2025

EU weitet bei digitalem Handel strategische Kooperation mit wichtigem Wirtschafts- und Wertepartner aus

Die Europäische Union und Südkorea geben die Einigung über ein bilaterales Abkommen über digitalen Handel bekannt. Die Verhandlungen hatten etwa eineinhalb Jahre gedauert. Das Abkommen umfasst ein breites Spektrum von Vereinbarungen – angefangen bei der gegenseitigen Anerkennung elektronischer Verträge und Unterschriften über Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers vor Spam und betrügerischen Praktiken im Netz bis hin zu einem Verzicht auf Digitalzölle und der Sicherstellung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs. Auch die europäischen Schutzstandards für persönliche Daten und der Schutz der Privatsphäre werden im Abkommen vollumfänglich verankert.:

„Das Abkommen über digitalen Handel mit Südkorea ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für unsere Bemühungen, die EU als Schlüsselakteur in der globalen Digitalwirtschaft zu platzieren und weltweite Regeln und Standards mitzugestalten. Im Digitalbereich werden strategische Kooperationen immer wichtiger, deshalb ist insbesondere das Abkommen mit Südkorea als wichtigem Hightech- und Wertepartner ein Meilenstein, den ich nachdrücklich begrüße.“

BMWK-Staatssekretär Udo Philipp

Das Abkommen über digitalen Handel ergänzt das seit 2011 bestehende Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea, welches seinerzeit dem Bereich des digitalen Handels noch kein eigenes Kapitel gewidmet hatte. Es ist erst das zweite bilaterale Abkommen der EU, welches ausschließlich den digitalen Handel regelt. Das erste Abkommen dieser Art hatte die EU im Juli 2024 mit Singapur abgeschlossen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz