EU-Recht - 7. April 2020

Corona-Krise: 8 Mrd. Euro für 100.000 kleine und mittlere Unternehmen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 06.04.2020

Die Europäische Kommission hat 1 Mrd. Euro aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) freigegeben, die als Garantie für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) dienen wird. Der EIF gehört zur Europäischen Investitionsbank-Gruppe. Der EIF kann dadurch besondere Garantien stellen, die Banken und anderen Kreditgebern Anreize bieten, um mindestens 100.000 europäischen KMU und kleinen Midcap-Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, Liquidität zur Verfügung zu stellen; es wird erwartet, dass dadurch Finanzmittel in Höhe von 8 Mrd. Euro mobilisiert werden können.

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, erklärte: „Derzeit haben es unsere Unternehmen in ganz Europa schwer. Die EU handelt rasch, um die Krise abzumildern und kleine und mittlere Unternehmen, die besonders gefährdet sind, zu unterstützen. Die Kommission und der Europäische Investitionsfonds stellen heute Finanzmittel in Höhe von 8 Mrd. Euro für europäische KMU bereit, die von der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, und entlasten damit sofort deren Liquiditätslage. Die Mittel werden noch in diesem Monat über lokale Banken und Kreditgeber zu denen fließen, die von der Krise am stärksten betroffen sind.“

Mit der Ankündigung am 06.04.2020 wird die in der Mitteilung der Kommission vom 13. März eingegangene Verpflichtung zur unverzüglichen Unterstützung besonders hart getroffener KMU erfüllt; erste Mittel sollen bereits im April fließen. Die Aktion ist Teil des von der EIB-Gruppe am 16. März angekündigten Maßnahmenpakets, das KMU und Midcap-Unternehmen in Europa ohne unnötige Verzögerungen Hilfe bringen soll.

Eine der unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie ist der abrupte Liquiditätsmangel bei kleinen und mittleren Unternehmen. Diese sind von Krisen meist besonders stark betroffen, und sie müssen deshalb unbedingt mit ausreichender Liquidität versorgt werden, damit sie die Krise überstehen können. Gleichzeitig steigt bei solchen Liquiditätsengpässen das wahrgenommene Risiko plötzlich stark, sodass die Banken wenig geneigt sind, KMU Kredite zu gewähren. Deshalb sind EU-Garantien zur Unterlegung solcher Darlehen erforderlich. Ab 06.04.2020 bringt der EIF spezielle EFSI-besicherte Garantien auf den Markt, um die Auswirkungen der Pandemie auf kleine und mittlere Unternehmen und kleine Midcap-Unternehmen einzudämmen.

Mit der 1 Mrd. Euro, die im Rahmen der COSME-Kreditbürgschaftsfazilität aus dem EFSI und unter Horizont 2020 durch „InnovFin – Garantien für KMU“ bereitgestellt wurde, ist der EIF in der Lage, Finanzintermediären Garantien in Höhe von 2,2 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen, wodurch 8 Mrd. Euro an Finanzmitteln mobilisiert werden können. Die Garantien werden vom EIF über eine heute veröffentlichte Aufforderung zur Interessenbekundung, die sich an mehrere hundert Finanzintermediäre, darunter Banken und alternative Kreditgeber, richtet, an den Markt gebracht. Die Garantien haben folgende besonderen Merkmale:

  • Vereinfachter und schnellerer Zugang zur EIF-Garantie
  • Höhere Risikodeckung – bis zu 80 Prozent der potenziellen Verluste aus Einzelkrediten (der Standardwert beträgt 50 %)
  • Schwerpunkt auf Betriebsmittelkrediten in der gesamten EU
  • Flexiblere Bedingungen, einschließlich Möglichkeiten für Zurückstellung, Umschuldung oder Tilgungsaufschub.

Zugang haben sowohl neue als auch bestehende Finanzintermediäre, die bereits mit dem EIF zusammenarbeiten. Diese werden mehr als hunderttausend Unternehmen, die Garantien im Rahmen der COSME-Kreditbürgschaftsfazilität (LGF) und der InnovFin-SMEG-Programme erhalten, Sonderbedingungen bieten.

Nächste Schritte

Finanzintermediäre mit bestehenden EIF-Vereinbarungen im Rahmen von COSME- und InnovFin-Programmen werden nach der heutigen Aufforderung zur Interessenbekundung nach einem entsprechenden Antrag unmittelbar auf die neuen Garantien zugreifen können. Für andere Finanzintermediäre ist ein zügiges Antragsverfahren vorgesehen, das sie zunächst durchlaufen müssen. Auf diese Weise können bereits im April neue Gelder an hart getroffene Unternehmen fließen. KMU können ihren Antrag direkt bei ihren lokalen Banken und Kreditgebern, die die Regelung in Anspruch nehmen, stellen (siehe
www.access2finance.eu
).

Die Kommission und die EIB-Gruppe werden noch weitere zusätzliche Maßnahmen ausarbeiten und alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie und zur Bewältigung ihrer wirtschaftlichen Folgen beizutragen.