Ausbildungsförderung - 7. Januar 2021

Bundesregierung entwickelt Prämienprogramm für Ausbildungen weiter

DIHK, Mitteilung vom 07.01.2021

Bis Ende November 2020 wurden rund 269.000 neue IHK-Ausbildungsverträge geschlossen; das bedeutet einen Rückgang um 12,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat – vor allem eine Folge der Corona-Pandemie.

Die Bundesregierung hat mit ihrem Programm „Ausbildungsplätze sichern“ bereits im Frühsommer reagiert: Anfang August ist eine erste Förderrichtlinie in Kraft getreten. Sie sieht für Betriebe mit maximal 249 Beschäftigten Ausbildungsprämien vor, wenn diese ihr Ausbildungsengagement beibehalten oder steigern.

Außerdem sind ein Zuschuss zur Verhinderung von Kurzarbeit in der Ausbildung sowie eine Prämie für die Übernahme von Azubis aus insolventen Betrieben möglich. Eine zweite Richtlinie zur Förderung von Verbundausbildung wurde Ende Oktober veröffentlicht.

Betriebe nutzen Programm nur zögerlich

Laut einer Zwischenbilanz der Bundesagentur für Arbeit nehmen die Unternehmen das Programm bislang nur zögerlich in Anspruch. Von August bis November wurden insgesamt 20.300 Anträge positiv entschieden. Auch Rückmeldungen von Betrieben an die IHKs zeigen, dass zwar grundsätzliches Interesse an den Prämien besteht, viele Unternehmen aber den Aufwand bei der Beantragung scheuen oder die Förderbindungen zum Teil als zu restriktiv empfinden.

Änderungen in Kraft getreten 

In der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben die Partner Verbesserungen im Sinne der Betriebe und Auszubildenden diskutiert. Die Bundesregierung hat nun einige dieser Ideen aufgegriffen:

  • Ausbildungsbetriebe werden künftig mit Ausbildungsprämien gefördert, wenn sie zwischen April und Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent oder in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen (bisher: durchschnittlich mindestens 60 Prozent in April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr).
  • Die Durchführung von Kurzarbeit wird auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt (bislang galt das nur für das erste Halbjahr 2020).
  • Ausbildungen, die vom 24. Juni 2020 bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, werden in die Ausbildungsprämien einbezogen (bisheriger Stichtag war der 1. August).
  • Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit werden bis einschließlich Juni 2021 verlängert (zuvor waren sie nur bis einschließlich Dezember 2020 vorgesehen).
  • Die Übernahme von Azubis, deren Ausbildungsstelle wegen pandemiebedingter Insolvenz des ursprünglichen Betriebes verloren gegangen ist, wird künftig unabhängig von den Betriebsgrößen mit einer Übernahmeprämie gefördert (bisher galt das nur, wenn beide Betriebe maximal 249 Mitarbeiter hatten). Und: Solche Übernahmen werden (statt wie bislang vorgesehen bis zum 31. Dezember 2020) bis zum 30. Juni 2021 gefördert.

Die Änderungen gelten rückwirkend. Anträge auf Förderungen können innerhalb von drei Monaten auch für schon bestehende Ausbildungsverhältnisse gestellt werden, für die eine Förderung bisher nicht möglich war.

Betriebe wünschen weitere Anpassungen

Änderungen an der erst jüngst veröffentlichten zweiten Richtlinie zur Verbundausbildung sind vorerst nicht geplant. Aber auch hier wären aus Sicht der Unternehmen Anpassungen wünschenswert. Die Erfahrungen der IHKs legen nahe, dass Betriebe mit bis zu 500 Mitarbeitern Azubis aufnehmen dürfen sollten (bislang sind es 249), und die Unternehmen wünschen sich die Förderung der Verbundausbildung auch für kürzere Zeiträume als die aktuell vorausgesetzten sechs Monate. Insgesamt sprechen sich die Betriebe in allen Programmlinien für ein weniger aufwendiges und am besten onlinebasiertes Antragsverfahren aus.

Quelle: DIHK