Förderrichtlinie - 29. Dezember 2020

BMWi startet Förderung der industriellen Bioökonomie

BMWi, Pressemitteilung vom 28.12.2020

Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie. Ziel ist es, den Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis zu unterstützen. Die Förderrichtlinie wurde am 28.12.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 29.12.2020 in Kraft.

„Wir wollen, dass Deutschland bei industriellen bioökonomischen Produkten und Verfahren weltweit eine Spitzenposition einnimmt – sowohl als nationaler Markt als auch als globaler Anbieter. Denn die industrielle Bioökonomie kann ein wichtiger Treiber für eine geschlossene und klimaschonende Kreislaufwirtschaft sein. Dafür ist es zentral, dass Innovationen auch den Weg aus den Laboren in die industrielle Praxis finden. Diesen Schritt fördern wir mit unserem neuen Programm und tragen so zur Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsstärke unseres Industriestandorts und zur Entstehung zukunftsfester Arbeitsplätze in Deutschland bei.“

Parlamentarische Staatssekretärin Elisabeth Winkelmeier-Becker

Die Bioökonomie gehört zu den sogenannten Game-Changer-Technologien. Sie ermöglicht vollkommen neue Produkte und Produktionsverfahren, die auf der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen, der Substitution von fossilen durch biologische Rohstoffe sowie der Nutzung von Abfällen basieren. Bioökonomische Innovationen können so einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Nachhaltigkeits- und Klimaziele der Industrie zu erreichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit auszubauen.

Im Rahmen der neuen Richtlinie geförderte Projekte sollen demonstrieren, dass Produkte und Prozesse, die im Labormaßstab entwickelt wurden, auch in der industriellen Praxis bestehen und skalierbar sind. Gefördert werden zwei Module:

Modul A richtet sich an Start-ups und KMU sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen. Gefördert wird die Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie.

Modul B richtet sich an gewerbliche Unternehmen jeder Größe. Gefördert werden sollen vorbereitende Tätigkeiten sowie Durchführbarkeitsstudien zum Errichten von Single-Use-Demonstrationsanlagen. Ein strategisches Ziel ist es dabei, den Aufbau von Leuchtturmprojekten im Bereich der industriellen Bioökonomie zu unterstützen und insbesondere mit konkreten Planungsunterlagen und Konzepten die Entscheidungsgrundlage für die Investition in eine bioökonomische Demonstrationsanlage zu schaffen.

Erste Projektskizzen können zum 1. März 2021 eingereicht werden.

Quelle: BMWi