Klimaschutz - 28. April 2023

Betrieblicher Klimaschutz: Treibhausgasbilanzierung als Grundlage

DIHK, Mitteilung vom 27.04.2023

Ob bei der Attraktivität als Arbeitgeber, bei der Vergabe von Aufträgen, bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen oder bei den Kreditkonditionen: Klimaschutz wird für Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen immer bedeutsamer. Um marktfähig zu bleiben, wollen sich immer mehr von ihnen systematisch mit den eigenen Optionen auseinandersetzen. Doch das ist einfacher gesagt als getan. Denn gerade bei kleineren Unternehmen fehlen häufig die notwendigen Kapazitäten und das Know-how für mehr Klimaschutz. Erster Schritt sollte stets die Treibhausgasbilanzierung als Arbeitsgrundlage sein.

Klimaneutralität – der Weg ist das Ziel

Bis 2045 soll Deutschland Klimaneutralität erreichen. Für Unternehmen fehlt hierbei noch eine breit anerkannte Definition: Unter welchen Voraussetzungen gilt ein Betrieb als „klimaneutral“? Das sollte aber niemanden davon abhalten, ins Tun zu kommen. Entscheidend ist es, einen Prozess anzustoßen, um die betrieblichen Treibhausgasemissionen möglichst schnell und dauerhaft zu reduzieren.

Denn die Transformation auf dem Weg Richtung Klimaneutralität braucht Zeit. Meist reicht es nicht aus, lediglich auf erneuerbare Energien umzusteigen und sparsam mit Energie und anderen Ressourcen umzugehen. Zusätzlich ist es notwendig, die Beschaffung anzupassen, neue Produktionsverfahren zu entwickeln, Investitionen zu tätigen sowie möglicherweise die eigenen Produkte und Dienstleistungen auf ihrer Vereinbarkeit mit dem Klimaschutz zu überprüfen.

Erstellung von Treibhausgasbilanzen

Grundlage für einen systematischen Klimaschutz ist die Treibhausgasbilanzierung nach einem anerkannten Bilanzierungsstandard – wie zum Beispiel dem sogenannten Greenhouse-Gas-Protokoll (GHG-Protokoll). Die Treibhausgasbilanz dient als Rechenbasis zur Festlegung eigener Klimaschutzzielen und hilft, CO2-Schwerpunkte zu identifizieren, gezielt Maßnahmen zu ergreifen und ihre Umsetzung zu überwachen. Außerdem gewinnen Informationen über den CO2-Fußabdruck von Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen in der Kommunikation mit Kunden, Lieferanten und Banken sowie zur Erfüllung von Berichterstattungspflichten stark an Bedeutung. Dabei ist es wichtig, den Aufwand insbesondere für die Datenerfassung und die notwendigen Kenntnisse zur Anwendung der Bilanzierungsstandards nicht zu unterschätzen.

Neue Standards setzen engen Rahmen

Absehbar ist zudem, dass die Anforderungen an die Treibhausgasbilanzierung und darauf aufbauend an die Berichtspflichten deutlich enger gefasst werden. So wird die EU-Kommission die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) unter anderem für Klimaschutz verabschieden. Darin enthalten sind für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten konkrete Vorgaben zum Beispiel zum Bilanzrahmen, für die Bestimmung wesentlicher Emissionen und für die Gestaltung von Transformationsplänen.

Seit 2019 arbeitet die EU an der internationalen Norm ISO 14068. Ziel ist es, ein einheitliches Verständnis von „Klimaneutralität“ zu schaffen sowie genauere Vorgaben für die Quantifizierung, Reduzierung und den Ausgleich von Treibhausgasemissionen festzulegen. Außerdem plant die EU-Kommission in dem vor kurzem veröffentlichten Entwurf einer Green-Claims-Verordnung strenge Voraussetzungen für die werbliche Nutzung von Begriffen wie „klimaneutral“.

Unterstützung im Unternehmensnetzwerk Klimaschutz

Mit dem vor einem Jahr gestarteten „Unternehmensnetzwerk Klimaschutz“ bietet die IHK-Organisation Betrieben, die einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten, eine kostenfreie und unkomplizierte Plattform. Durch den Austausch von Wissen, Erfahrungen und Best Practices trägt das Netzwerk dazu bei, Klimaschutz in Unternehmen voranzubringen. Unter www.klima-plattform.de steht den Mitgliedern zudem das CO2-Bilanzierungstool ecocockpit kostenlos zur Verfügung. Begleitend gibt es eine umsetzungsorientierte Webinar-Reihe. Das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz wird vom Bundeswirtschaftsministerium über die Nationale Klimaschutzinitiative gefördert.

Quelle: DIHK