Überbrückungshilfe III - 27. Oktober 2021

Antragsfrist Überbrückungshilfe III bis 02.11.2021

DStV, Mitteilung vom 26.10.2021

Nach Informationen des DStV-Mitgliedverbands Berlin-Brandenburg wird die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III bis zum 02.11.2021 verlängert.

Da der Fristablauf für die Überbrückungshilfe III am 31.10.2021 auf einen Sonntag fällt, hat der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.V. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nachgefragt, ob eine Fristverlängerung analog des § 31 Abs. 3 VwVfG möglich sei. Lesen Sie nachstehend die Antwort des BMWi:

“Nach den Fristenregelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch enden Fristen am Wochenende bzw. Feiertag erst mit Ablauf des folgenden Werktages. Entsprechend können Anträge bis 2.11.2021 gestellt werden, da in mehreren Bundesländern der 1.11. ein Feiertag ist.”

Das BMWi hat zudem mitgeteilt, dass diese Information nicht in die FAQ aufgenommen wird.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de