Insolvenzen - 10. August 2022

4,2 % weniger beantragte Regelinsolvenzen im Juli 2022 als im Vormonat

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 10.08.2022

  • Unternehmensinsolvenzen Mai 2022: +11,3 % zum Vorjahresmonat
  • Verbraucherinsolvenzen Mai 2022: -4,3 % zum Vorjahresmonat 

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juli 2022 um 4,2 % gegenüber Juni 2022 gesunken. Bereits im Juni war sie um 7,6 % gegenüber Mai 2022 zurückgegangen.

11,3 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Mai 2022 im Vergleich zum Mai 2021

Im Mai 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 242 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 11,3 % mehr als im Mai 2021.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Mai 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 2,2 Milliarden Euro. Im Mai 2021 hatten sie bei rund 7,0 Milliarden Euro gelegen.

Dieser Rückgang der Forderungen bei gleichzeitigem Anstieg der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Mai 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Mai 2022.

Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Mai 2022 im Baugewerbe mit 233 Fällen (Mai 2021: 180; +29,4 %). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 183 Verfahren (Mai 2021: 168; +8,9 %).

4,3 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Mai 2022 als im Mai 2021

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im Mai 2022 um 4,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022