DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 20.11.2025
Die EU-Kommission hat am 19.11.2025 ihren zweiten Bewertungsbericht zur Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (sog. DAC-Richtlinie) vorgelegt. Er bezieht sich auf den Zeitraum 2018 – 2023 und berücksichtigt alle Änderungen der DAC1 bis einschließlich DAC6. Da für die DAC7 noch keine vollständigen statistischen Informationen vorliegen, werden nur qualitative Angaben gemacht, weitere spätere Änderungen der DAC sind nicht im Bericht berücksichtigt.
Die EU-Kommission stellt fest, dass die DAC einen soliden Rechtsrahmen bietet, um eine enge Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten zu erleichtern. Die Mechanismen der DAC tragen wirksam und effizient zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung bei und schaffen einen EU-Mehrwert im Vergleich zu nationalen oder bilateralen Lösungen. Jedoch gibt es noch einige Bereiche in denen weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Funktionsweise weiter zu verbessern und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, u. a.:
- Vereinfachung der DAC und Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung insb. bei der DAC6: Die Evaluierung hat ergeben, dass die DAC6 auf Grund ihrer Komplexität und unterschiedlichen Auslegung durch die EU-Mitgliedstaaten der am schwierigsten anzuwendende Teil der DAC ist. Einige Bestimmungen wurden weit gefasst, um alle potenziell schädlichen grenzüberschreitenden Gestaltungen zu erfassen, jedoch stellt das die EU-Mitgliedstaaten als auch Intermediäre vor Auslegungsprobleme und führt zu einer uneinheitlichen Anwendung. Die EU-Kommission will daher u.a. prüfen, ob Änderungen an der DAC6, insb. bei den bestehenden Kennzeichen, notwendig sind. Zudem hat sie angekündigt, Leitlinien zu veröffentlichen, um Diskrepanzen bei der Auslegung und Anwendung der DAC durch die EU-Mitgliedstaaten zu verringern.
- Verbesserung des Sanktionsrahmens: Die EU-Kommission will zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten die bestehenden Sanktionsregelungen überprüfen und bewerten.
- Gewährleistung der vollständigen Identifizierung der Steuerpflichtigen mittels einer EU-weiten Steueridentifikationsnummer (TIN): Es müssen weitere Fortschritte beim Abgleich der im Wege des Informationsaustauschs erhaltenen Daten erzielt werden, um eine stärker automatisierte Identifizierung der Steuerpflichtigen zu erreichen. Ziel soll eine Zuordnungsquote von 100 % sein. Laut EU-Kommission spielt die TIN eine große Rolle bei der Identifizierung von Steuerpflichtigen. Daher sollte ein stärker koordinierter Ansatz geprüft werden. Die EU-Kommission hat kürzlich eine Studie zur TIN in Auftrag gegeben, in der u. a. auch untersucht werden soll, wie ein zentralisiertes Instrument bereitgestellt werden kann, das Steuerbehörden und Wirtschaftsbeteiligten die Prüfung der Konformität der EU-TIN als auch der Identität des Steuerpflichtigen ermöglicht.
- Stärkere systematische Nutzung von Daten und Gewährleistung einer besseren Rückverfolgbarkeit: Im Rahmen des Informationsaustauschs erhaltene Daten müssen laut EU-Kommission systematischer für inländische Steuerverfahren genutzt werden. Einige Informationen werden bereits zum Vorabausfüllen von Steuererklärungen verwendet. Die Datennutzung sollte gefördert werden, jedoch ist dafür der Erhalt aktueller hochwertiger Daten und ein effizienter Abgleichmechanismus notwendig. Die erhaltenen Daten sollten automatisch in die nationalen Risikoanalysesysteme einfließen. Dazu sind jedoch Verbesserungen bei der Gestaltung der nationalen Risikosysteme und die Evaluierung von Techniken und Technologien notwendig, die eine Echtzeitnutzung von Daten zu ermöglichen.
- Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und Steigerung der Effizienz durch den digitalen Wandel: Die EU-Kommission will zur Vereinfachung und Rationalisierung der bestehenden IT-Architektur die Durchführbarkeit eines stärker zentralisierten Ansatzes prüfen und dessen Kosteneffizienz bewerten. In Erwägung gezogen wird die Einrichtung eines zentralen Zugangsportals für den Austausch und ggf. auch die Meldung von Informationen im Rahmen der DAC, damit Steuerbehörden nicht so häufig Informationen austauschen müssten. Zudem würde es eine zentrale Identifizierung der Meldepflichtigen ermöglichen, sodass Informationen nur einmal gemeldet werden müssten.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel