BMF, Mitteilung vom 09.12.2024
Die Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV) regelt auf Grundlage von § 12 Absatz 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) die Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Hauptzollämter (HZA/HZÄ) und wird regelmäßig evaluiert.
Anpassungsbedarf kann sich aufgrund von Änderungen anderer gesetzlicher Normen oder aus fachlichen Gründen, beispielsweise der Konzentration von Aufgaben beziehungsweise Zuständigkeiten zum besseren Vollzug von Vorschriften (Verwaltungsökonomie) ergeben.
Aktuell besteht ein Änderungsbedarf für ausgelaufene Aufgaben im Marktordnungsbereich und das mitgliedstaatenübergreifende Verfahren zur Überprüfung von Lieferantenerklärungen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen