Gesetzgebung - 4. März 2022

„Zinsanpassungsgesetz (§ 233a AO)“: BMF veröffentlicht Referentenentwurf

BMF, Mitteilung vom 22.02.2022

Das BMF hat am 22.02.2022 den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ veröffentlicht. Mit dem Entwurf soll u. a. der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a der Abgabenordnung (AO) für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 rückwirkend auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt werden.

Schwerpunkt des Gesetzes ist die vom Bundesverfassungsgericht mit seinem am 18.08.2021 veröffentlichen Beschluss 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 vom 08.07.2021 (BGBl. I 2021 S. 4303) geforderte rückwirkende Neuregelung des Zinssatzes bei Zinsen nach § 233a AO. Die Neuregelung muss spätestens im Juli 2022 in Kraft treten. Zugleich sollen einzelne kleinere Regelungen zur Mitteilungspflicht über grenzüberschreitende Steuergestaltungen zeitnah an unionsrechtliche Vorgaben angepasst werden.

Quelle: BMF