Einkommensteuer - 2. Dezember 2021

Zeitliche Verlängerung der Anwendung des BMF-Schreibens zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG vom 27. Juni 2014

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 7 - S-2163 / 21 / 10001 :001 vom 26.11.2021

Unter Bezugnahme auf das Abstimmungsergebnis des schriftlichen Verfahrens mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die zeitliche Verlängerung der Anwendung des BMF-Schreibens zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG vom 27. Juni 2014 (BStBl I S. 1094) das Folgende:

Die Anwendung des BMF-Schreibens vom 27. Juni 2014 (BStBl I S. 1094) zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG wird zeitlich verlängert. Die Tz. 3.2 des o. g. BMF-Schreibens wird wie folgt geändert:

Die Regelungen sind bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2022/2023 bzw. bis zum Ablauf des mit dem Kalenderjahr 2023 übereinstimmenden Wirtschaftsjahres weiterhin in ihrer bisherigen Fassung anzuwenden.

Quelle: BMF