Rennwett- und Lotteriegesetz - 24. Januar 2022

Wettsteueraufkommen soll vierteljährlich verteilt werden

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.01.2022

Der Bundesrat strebt eine Änderung der Verteilung des Steueraufkommens aus dem Rennwett- und Lotteriegesetz an. Angesichts des steigenden Aufkommens und durch das bisher praktizierte jährliche Verteilungsverfahren sei es bei den Ländern zu massiven Schwankungen des jährlichen Steueraufkommens gekommen, die auch im Rahmen des Finanzausgleichs Verwerfungen nach sich ziehen könnten. Daher soll das Zerlegungsverfahren – wie bei anderen Steuerarten auch üblich – auf eine quartalsweise Abrechnung umgestellt werden, heißt es in dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (20/470).

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 25/2022