BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 - S 7306/19/10003 :004 vom 09.12.2024
Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG
Das BMF nimmt bzgl. des Vorsteuerabzugs bei Kreditinstituten zur Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG Stellung. Dabei geht es ausführlich auf die folgenden Punkte ein:
I. Grundlagen zur Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge
- Allgemeine Grundsätze
- Grundlagen der Vorsteueraufteilung
- Aufzeichnungspflichten
II. Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei Kreditinstituten
- Abgrenzung zwischen unternehmerischem und nichtunternehmerischem Bereich
- Zuordnung der unternehmerisch bezogenen Eingangsleistungen zu den Ausgangsumsätzen
2.1. Segmentierung als Möglichkeit der Zuordnung zu den Ausgangsumsätzen
2.2. Andere Möglichkeiten der Zuordnung zu den Ausgangsumsätzen - Aufteilungsmaßstäbe bei Kreditinstituten
3.1. Allgemeines
3.2. Vorsteueraufteilung bei Segmentierung
3.3. Vorsteueraufteilung in anderen Fällen
III. Grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen in der Kreditwirtschaft
- Inländische unselbständige Betriebsstätten ausländischer Kreditinstitute
- Ausländische unselbständige Betriebsstätten inländischer Kreditinstitute
IV. Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass
Anwendungsregelung
Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Es wird nicht beanstandet, wenn sich ein Unternehmer in der Zeit bis zum 31. Dezember 2025 auf die Grundsätze in dem Schreiben des BMF an die Bankenverbände vom 12. April 2005 (IV A 5 – S 7306-5/05) beruft, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen und dem nicht andere zwischenzeitlich veröffentlichte BMF-Schreiben entgegenstehen.
Schlussbestimmung
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen