Geldwäschebekämpfung - 25. August 2022

Voller Einsatz gegen Finanzkriminalität

BMF, Mitteilung vom 24.08.2022

Finanzkriminalität darf keine Zukunft in Deutschland haben. Um schlagkräftig dagegen vorzugehen und Sanktionen konsequent durchzusetzen, bündeln wir wichtige Kräfte unter einem Dach, bilden die besten Finanzermittlerinnen und Finanzermittler aus und treiben Digitalisierung und Vernetzung voran.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat am 24. August 2022 die Eckpunkte für eine schlagkräftigere Bekämpfung der Finanzkriminalität und eine effektivere Durchsetzung von Sanktionen in Deutschland vorgestellt. Die Pläne sehen insbesondere vor, die wichtigsten Kompetenzen unter dem Dach einer neuen Behörde auf Bundesebene zu bündeln. Ziel dieser weitreichenden Maßnahmen ist es, Finanzkriminalität in Deutschland entschieden einzudämmen.

„Deutschland darf nicht länger den Ruf eines Geldwäsche-Paradieses haben. Wir haben den Mut zum großen Wurf: Mit leistungsfähigen und wirksamen Strukturen werden wir dafür sorgen, dass die ehrlichen Kaufleute vor denen geschützt werden, die sich nicht an Regeln halten.“

Bundesfinanzminister Christian Lindner

Mit den vorgestellten Eckpunkten unterstreicht der Bundesfinanzminister die hohe Priorität eines entschlossenen Vorgehens gegen Finanzkriminalität für die Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien bereits entsprechende Schritte im Kampf gegen Geldwäsche skizziert. Zudem hatte jüngst die Financial Action Task Force (FATF) Deutschlands System gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzierung von Massenvernichtungswaffen umfassend geprüft. Die Veröffentlichung des Berichts mit Empfehlungen steht unmittelbar bevor.

Eckpunkte für schlagkräftige Bekämpfung von Finanzkriminalität

Die Eckpunkte sehen die folgenden drei Maßnahmen vor:

  • Kernkompetenzen unter einem Dach bündeln
  • Hoch qualifizierte Finanzermittlerinnen und Finanzermittler ausbilden
  • Digitalisierung und Vernetzung von Registern vorantreiben

1. Kernkompetenzen unter einem Dach bündeln

Für die wirksame Bekämpfung der Finanzkriminalität werden die wichtigsten Kompetenzen unter dem Dach einer neuen Behörde gebündelt: der „Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität“ (BBF). Alle relevanten Funktionen und Kompetenzen werden darunter zusammengezogen:

Ermittlungstätigkeit für große und komplexe Fälle von Finanzkriminalität (insbesondere auch internationale Geldwäsche)

  • Operative Verantwortung für die Umsetzung von Sanktionen
  • Analysetätigkeit für Verdachtsmeldungen
  • Koordinierung der Aufsichtstätigkeit im Nichtfinanzsektor

Alle Funktionen werden unter dem Dach der neuen Behörde in drei jeweils eigenständigen Strängen vereint:

  • I: Neues Bundesfinanzkriminalamt
    Ein neu geschaffenes Bundesfinanzkriminalamt soll gezielt komplexe Fälle von Finanzkriminalität aufklären und bündelt hierfür die erforderliche Expertise. Es verfolgt den „follow-the-money“-Ansatz, fokussiert also auf illegale Finanzströme. Es bietet darüber hinaus die nötige klare Struktur für eine effektive Durchsetzung von Sanktionen.
  • II: Effektivere Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit)
    Anfangspunkt zahlreicher Ermittlungen sind Verdachtsmeldungen, die bei der Financial Intelligence Unit (FIU) eingehen. Die FIU ist daher wichtiger Partner des Bundesfinanzkriminalamts. Sie wird als zweite Säule unter dem Dach der BBF integriert und als unabhängige Analyseeinheit entsprechend den europäischen und internationalen Vorgaben fortgeführt. Durch gezieltere Steuerung und risikobasierte Ausrichtung soll die FIU zudem weiteres Effizienzpotential heben.
  • III: Neue Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht
    Neu geschaffen wird als dritte Säule eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht. Sie koordiniert künftig die Aufsicht über den sehr breit aufgestellten Nichtfinanzsektor, der neben unterschiedlichsten Gewerbetreibenden z. B. auch Veranstalter von Glücksspiel umfasst. Dabei ist das Ziel, die Zahl der Aufsichtsbehörden der Länder von derzeit über 300 zu reduzieren. Darüber hinaus hat die Zentralstelle die Aufgabe, Leitlinien und Standards für eine risikobasierte Aufsicht aus einem Guss zu erarbeiten und soll der zukünftigen europäischen Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA als zentraler Ansprechpartner zu Fragen des Nichtfinanzsektors in Deutschland dienen.

2. Hoch qualifizierte Finanzermittlerinnen und Finanzermittler ausbilden

Um Expertise in der Bekämpfung von Finanzkriminalität auf- und auszubauen, sollen hoch qualifizierte Finanzermittlerinnen und Finanzermittler ausgebildet werden. Den Ausgangspunkt dafür bildet ein Kern besonders relevanter Trainings. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten wird dieses Angebot ausgebaut und konzeptionell weiterentwickelt.

3. Digitalisierung und Vernetzung von Registern vorantreiben

Um Eigentumsverhältnisse und wirtschaftlich Berechtigte insbesondere im Ermittlungsfall oder bei Sanktionsdurchsetzung effizient prüfen zu können, sollen alle dafür relevanten Register digital verknüpft werden. Bis zur Umsetzung einer solchen umfassenden Vernetzung sollen einfach zu realisierende Übergangslösungen schnell unmittelbaren Mehrwert bieten. (…)

Quelle: Bundesministerium der Finanzen