Die EU-Kommission fordert Deutschland zum Widerruf einer gerade in Kraft getretenen Gesetzesänderung auf, weil sie darin einen Verstoß gegen das europäische Diskriminierungsverbot erkennt. Seit dem 01.10.2019 haften nach deutschem Recht die Betreiber eines Marktplatzes gesamtschuldnerisch für die Mehrwertsteuer auf Produkte, welche von in der EU ansässigen Unternehmen über den Online-Marktplatz verkauft werden, sofern sie von […]
Die EU-Kommission fordert Deutschland zum Widerruf einer gerade in Kraft getretenen
Gesetzesänderung
auf, weil sie darin einen Verstoß gegen das europäische Diskriminierungsverbot erkennt. Seit dem 01.10.2019 haften nach deutschem Recht die Betreiber eines Marktplatzes gesamtschuldnerisch für die Mehrwertsteuer auf Produkte, welche von in der EU ansässigen Unternehmen über den Online-Marktplatz verkauft werden, sofern sie von Deutschland aus verbracht bzw. dorthin geliefert worden sind. Die Haftung kann nur dann vermieden werden, falls die Plattform eine schriftliche Bescheinigung vorlegen kann, die der auf der Plattform tätige Verkäufer von der deutschen Steuerbehörde ausgestellt bekommt.
In den Augen der EU-Kommission erschwert diese Gesetzesänderung den Zugang europäischer Unternehmen zum deutschen Markt. Zudem hätten sich die EU-Mitgliedstaaten schon auf gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug geeinigt, welche Anfang 2021 in Kraft treten. Die deutschen Verpflichtungen zur gesamtschuldnerischen Haftung für die Betreiber von Online-Marktplätzen entsprechen nicht den EU-Vorschriften und konterkarierten zudem die europäischen Ziele und Strategien für den digitalen Binnenmarkt.
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf die Schreiben der EU-Kommission zu reagieren. Im Falle einer unzufrieden stellenden oder keiner Antwort kann die EU-Kommission beschließen, den EuGH anzurufen.