BdSt, Stellungnahme vom 22.01.2020
Über die Grundrente wird heftig gestritten. Versteckt im Gesetz ist aber auch eine Änderung im Steuerrecht, die dort nicht zu vermuten ist: Es soll ein neuer § 8 Abs. 4 Einkommensteuergesetz eingeführt werden. Bislang können Arbeitnehmer Sachbezüge in Höhe von monatlich 44 Euro steuerfrei als Gehaltsextra bekommen. Diese Regelung wird von vielen Betrieben zur Mitarbeiterbindung genutzt. Nun soll diese Möglichkeit aber an noch strengere Voraussetzungen geknüpft werden. Kommt die Änderung, wird es in der Praxis deutlich schwerer, seinen Mitarbeitern kleine Aufmerksamkeiten steuerfrei zu geben. Das kritisiert der Bund der Steuerzahler, denn eine solche Einschränkung durch die Hintertür ist nicht gerechtfertigt. Auf der einen Seite fördert der Gesetzgeber bestimmte Zuwendungen (z. B. Jobtickets), auf der anderen Seite erschwert er aber die steuerfreien Gehaltsextras, etwa Gutscheine für Tankkarten, Bücher o. ä.
- Die Stellungnahme und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BdSt.