Versicherungsteuerrecht - 29. Oktober 2020

Versicherungsteuerrecht wird geändert

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.10.2020

Der Finanzausschuss hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (19/21089) zugestimmt. In der Sitzung des Ausschusses am 28.10.2020 unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem Entwurf zu, in den sie zuvor noch einige Änderungen eingefügt hatten. AfD-, FDP- und Linksfraktion lehnten die Vorlage ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Mit dem Entwurf wird vor allem auf verschiedene Urteile von Gerichten reagiert, die eine Präzisierung von Normen des Versicherungsteuergesetzes notwendig gemacht hätten. Außerdem soll die Frage des nationalen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums neu geregelt werden. Weiterhin wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Steueranmeldung normiert. In bestimmten Fällen kann bei Berufsunfähigkeitsversicherungen, zum Beispiel bei von Vereinen für Spitzensportler abgeschlossene Versicherungen, Versicherungsteuerpflicht eintreten.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1163/2020