DBA-Japan - 4. Juli 2025

Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan

BMF, Schreiben IV B 2 - S 1301-JPN/01556/003/007 vom 01.07.2025

Abkommen zwischen Japan und der Bundesrepublik Deutschland zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (DBA-Japan)

Gestützt auf Artikel 24 Absatz 5 des Abkommens zwischen Japan und der Bundesrepublik Deutschland zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 17. Dezember 2015 haben die zuständigen Behörden beschlossen:

„Absprache zu Artikel 24 Absatz 5 des Abkommens zwischen Japan und der Bundesrepublik Deutschland zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung“

Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben hiermit festgelegt, wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015 in Tokyo unterzeichneten Abkommens zwischen Japan und der Bundesrepublik Deutschland zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (im Folgenden als „Abkommen“ bezeichnet) vorgesehene Schiedsverfahren durchzuführen ist.

Die zuständigen Behörden werden in dieser Absprache die Verfahren im Zusammenhang mit einem Verständigungsverfahren nach Artikel 24 des Abkommens (im Folgenden als „Verständigungsverfahren“ bezeichnet) nach Treu und Glauben einhalten.

(…)

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesfinanzministerium