Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 3 – S-1301-BEL / 20 / 10002 :001 vom 26.05.2020
Die am 6. Mai 2020 mit dem Königreich Belgien abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuer in der Fassung des Zusatzabkommens vom 5. November 2002 im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern wurde mit schriftlicher Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 20. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2020 verlängert.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.