Steuergleichheit sicherstellen - 18. Oktober 2019

Urlaubssteuer-Urteil soll ins Steuerblatt

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.10.2019

Die Bundesregierung soll eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur sog. Urlaubssteuer im Bundessteuerblatt veröffentlichen. Dies fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (
19/14070
). Darin wird erläutert, dass der Bundesfinanzhof nach einem mehrjährigen Rechtsstreit entschieden habe, das Hotelkontingente, die der klagende Reiseveranstalter zur Zusammenstellung von Pauschalreisen bei Übernachtungsbetrieben eingekauft habe, nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen würden. Damit sei höchstrichterlich entschieden, dass die von der Reisebranche als Urlaubssteuer bezeichnete Hinzurechnungspraxis der Finanzverwaltung rechtswidrig sei, stellt die AfD-Fraktion fest.

Um eine unmittelbare Bindungswirkung der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesfinanzhofs für untere Gerichte und auch für die Finanzverwaltung zu erreichen, soll das Bundesministerium der Finanzen die Entscheidung im Bundessteuerblatt veröffentlichen, fordert die AfD-Fraktion. Danach sei die Finanzverwaltung allgemein angewiesen, die Entscheidung auch auf alle gleichgelagerten Sachverhalte anzuwenden. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, auf einen Nichtanwendungserlass zu verzichten, der den Finanzämtern untersagen würde, die BFH-Entscheidung anzuwenden.