Verbrauchsteuern - 22. September 2022

Unterstützung für Brauereien und Gastronomie – Steuererleichterungen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.09.2022

Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 21.09.2022 Steuererleichterungen für kleine Brauereien und die Gastronomie beschlossen. Außerdem wurden Möglichkeiten zur Unterstützung der Gasindustrie verbessert. In der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung stimmten die Abgeordneten dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (20/2247) zu, nachdem vorher auf Antrag der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sechs Änderungen und Ergänzungen vorgenommen worden waren. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die CDU/CSU-Fraktion lehnte ab. Die AfD-Fraktion und die Linksfraktion enthielten sich. Mit dem Gesetz werden unter anderem EU-Vorgaben umgesetzt. Außerdem wird Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer befreit. Per Änderungsantrag eingefügt wurde die Weiterführung der ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel, die bereits im Zuge der Corona-Hilfsmaßnahmen eingeführt worden war und eigentlich zum Ende dieses Jahres ausgelaufen wäre. Zur Stärkung der „einzigartigen Biervielfalt und Braukunst“ sowie der mittelständisch geprägten Brauereistruktur sollen die ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel entfristet werden und dauerhaft in Kraft bleiben. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) sollte eigentlich zum Jahresende auslaufen, wird aber jetzt bis Ende 2023 verlängert. Die Umsatzsteuermindereinnahmen sollen sich dadurch auf rund 3,3 Milliarden Euro belaufen.

Eine weitere Änderung betrifft Maßnahmen zur Stabilisierung der Energieversorgung. So wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit der im Zuge der Corona-Pandemie aufgestellte Wirtschaftsstabilisierungsfonds der KfW Darlehen zur Refinanzierung von Zuweisungsgeschäften gewähren kann. Zu den von der KfW abgewickelten Zuweisungsgeschäften gehören nach Darstellung im Änderungsantrag zahlreiche Transaktionen, die zur Stabilisierung der Energieversorgung, insbesondere zur Auffüllung der Gasspeicher und dem Ausbau der Infrastruktur für Flüssiggas beitragen. Ein weiteres Instrument seien Kreditlinien, um Sicherheitsanforderungen an Gas- und Strommärkten bedienen zu können. Eine belastbare gesetzliche Kreditermächtigung sei erforderlich, damit die KfW handlungsfähig bleibe und das Vertrauen von Wirtschaft und Öffentlichkeit in die Maßnahmenpakete der Bundesregierung keinen Schaden nehme.

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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 466/2022