SenFin Berlin, Pressemitteilung vom 05.01.2026
Das Land Berlin unterstützt die vom Stromausfall im Südwesten der Stadt betroffenen Menschen durch einen gezielten Verzicht auf die Erhebung der Übernachtungsteuer (City Tax). Für die Dauer der bestehenden Notlage wird bei erforderlichen Hotelübernachtungen keine City Tax erhoben.
Mit dieser Maßnahme trägt das Land Berlin der außergewöhnlichen Situation Rechnung, in der viele Betroffene ihre Wohnungen vorübergehend nicht nutzen können und auf eine Unterbringung in Hotels angewiesen sind. Zusätzliche finanzielle Belastungen sollen in dieser Notsituation ausdrücklich vermieden werden.
Ein entsprechendes Informationsschreiben hat die Finanzverwaltung heute an den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband für das Gastgewerbe (DEHOGA Berlin) übermittelt.
Rechtsgrundlage für den Steuerverzicht ist der Leitfaden Übernachtungsteuer (Tz. 5.2). Dieser stellt klar, dass Übernachtungen, die aufgrund der Unbewohnbarkeit der eigenen Wohnung erforderlich werden, der grundlegenden Daseinsvorsorge – dem Wohnen – dienen. Solche Übernachtungsaufwendungen sind daher nicht steuerpflichtig.
Zuständig für die Verwaltung der City Tax ist in Berlin zentral das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf. Der reguläre Steuersatz beträgt seit dem 1. Januar 2025 7,5 Prozent. Im vorliegenden Notfall findet dieser Steuersatz jedoch keine Anwendung.
Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin