OFD Karlsruhe, Pressemitteilung vom 08.10.2024
Durch das Unwetter mit Hochwasser am 13. August 2024 sind in Teilen Baden-Württembergs (insbesondere in der Region Karlsruhe) erhebliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu beträchtlichen existenzbedrohenden finanziellen Belastungen führen.
Es ist daher angezeigt, den Geschädigten mit steuerlichen Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen. Im Hochwassererlass vom 26.09.2024 können Sie die einzelnen steuerlichen Maßnahmen im Detail nachlesen.
Quelle: Oberfinanzdirektion Karlsruhe