Umsatzsteuer - 19. Juli 2021

Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 - S-7104 / 19 / 10001 :003 vom 08.07.2021

Mit Urteil V R 23/19, V R 62/17 vom 27.11.2019 hat der BFH u. a. entschieden, dass das Mitglied eines Aufsichtsrats entgegen bisheriger Rechtsprechung nicht als Unternehmer tätig ist, wenn es aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko trägt. Der Status des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds nach anderen, insbesondere aktienrechtlichen Vorschriften wird hierdurch nicht berührt. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 01.10.2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben III C 2 – S-7244 / 0 :003 vom 02.07.2021 geändert worden ist, wird nun infolge des Urteils geändert.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF