Strom- und Ener­gie­steu­er - 2. Dezember 2020

Unternehmen sparen weiter Energie und erhalten damit eine Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer

BMF, Pressemitteilung vom 02.12.2020

Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember 2020 auf Grundlage eines Monitoringberichts des RWI – Leibniz – Institut für Wirtschaftsforschung e.V. festgestellt, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2021 wieder den sog. Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer in voller Höhe erhalten können. Demnach haben die Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität vollständig erreicht.

Mit dem Spitzenausgleich werden Unternehmen im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer in Form einer Erstattung oder Verrechnung entlastet.

Seit 2013 erhalten Unternehmen des produzierenden Gewerbes den Spitzenausgleich nur noch, wenn sie einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Das Erreichen dieses Ziels ist von der Bundesregierung auf der Grundlage des Berichtes eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts festzustellen. Im für das Antragsjahr 2021 maßgeblichen Bezugsjahr 2019 beträgt der Zielwert zur Reduktion der Energieintensität 9,3 Prozent gegenüber dem Basiswert der jahresdurchschnittlichen Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012. Das RWI kommt zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Reduktion 21,6 Prozent gegenüber dem Basiswert betrug. Der Spitzenausgleich kann somit auch im Jahr 2021 in voller Höhe gewährt werden.

Der Monitoringbericht geht auf eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 1. August 2012 zurück.

Quelle: BMF