Grundsteuer - 9. März 2022

Umsetzung der Grundsteuerreform: Landingpage von Bund und Ländern gestartet

DStV, Mitteilung vom 09.03.2022

Die Praxis bereitet sich auf die Abgabe der Grundsteuererklärungen ab 01.07.2022 vor. Sie bahnt sich dabei mühsam einen Weg durch das Dickicht von Informationen und Voraussetzungen der unterschiedlichen Modelle. Die Länder und der Bund bieten ab sofort eine Hilfestellung an.

Die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes haben wie geplant die Landingpage www.grundsteuerreform.de eingerichtet (vgl. DStV-Information vom 17.12.2021). Die Internetseite gibt Auskunft über Wissenswertes zur Reform und einen Überblick über die Regelungen der Länder. Darüber hinaus bündelt sie die Links zu den relevanten Oberflächen der Länder und ermöglicht so den direkten Zugriff auf die Informationen. Die Internetseiten der Länder sind sehr individuell gestaltet. Einige sind bereits eingerichtet, andere befinden sich noch im Aufbau. Die jeweiligen Inhalte werden peu á peu ergänzt und immer wieder aktualisiert.

Wer beispielweise nach dem Zeitpunkt sucht, ab wann die Finanzämter die Informationsschreiben an die Eigentümerinnen und Eigentümer versenden, kann über die Landingpage gehen und auf den Internetseiten der Länder fündig werden. Nach aktuellen Planungen ergibt sich insoweit folgender Überblick:

April 2022
Brandenburg
Bayern
Thüringen

Mai 2022
Baden-Württemberg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz

Juni 2022
Schleswig-Holstein
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt

Juli 2022
Hansestadt Bremen

Berlin plant keine individuellen Schreiben, sondern richtet sich voraussichtlich an bestimmte Zielgruppen wie Hausverwaltungen. Die Hansestadt Hamburg plant die Ausgestaltung der angekündigten Informationsoffensive noch. In Hessen geben die Kommunen die Informationsschreiben aus, sodass die Versandzeitpunkte variieren.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de