Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.09.2022
Betreiber digitaler Plattformen sollen künftig verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt wurden. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (20/3436) vor, der am Mittwoch, 21. September 2022, erstmals durch den Bundestag beraten worden ist. Nach der Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, die Federführung übernimmt der Finanzausschuss.
Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv