BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 - S-7493 / 19 / 10001 :003 vom 08.02.2021
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Absatz 2 Nr. 7 des o. g. BMF-Schreibens vom 22. Juli 2011 in der Fassung des o. g. BMF-Schreibens vom 8. August 2017 wie folgt gefasst:
„7. Andere
a) EF 2000 Transhipment Depot, Erding
b) Standing Joint Logistics Support Group Headquarters, Ulm”.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: BMF