Umsatzsteuer - 9. Februar 2021

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere – Anerkennung des Standing Joint Logistics Support Group Headquarters (SJLSG HQ) als NATO-Hauptquartier

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 - S-7493 / 19 / 10001 :003 vom 08.02.2021

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Absatz 2 Nr. 7 des o. g. BMF-Schreibens vom 22. Juli 2011 in der Fassung des o. g. BMF-Schreibens vom 8. August 2017 wie folgt gefasst:

„7. Andere

a) EF 2000 Transhipment Depot, Erding
b) Standing Joint Logistics Support Group Headquarters, Ulm”.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF