Umsatzsteuer - 30. April 2021

Umfrage zur Einfuhrumsatzsteuer

DStV, Mitteilung vom 29.04.2021

Zum 01.12.2020 trat das Fristenmodell für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Kraft. Die Auswirkungen sollen 2023 evaluiert werden. Betroffene Unternehmen können sich bereits jetzt einbringen, indem sie ihre Erfahrungen zur Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen einer Umfrage teilen.

Seit Dezember gelten neue Fristen zur Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer. Bund und Länder hatten sich im letzten Jahr mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz auf die Einführung des sog. Fristenmodells geeinigt. Das Fristenmodell sieht vor, dass bei Nutzung eines Aufschubkontos die Fälligkeit der Umsatzsteuer für Einfuhren aus Drittstaaten auf den jeweils 26. Tag des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben wird.

Der DStV erachtet das für einen guten Schritt, wenngleich er die Einführung des sog. Verrechnungsmodells bevorzugt hatte (vgl. DStV-Stellungnahme S 06/20 sowie gemeinsames Positionspapier).

Das nun geltende Fristenmodell soll bis 2023 evaluiert werden. Zu diesem Zweck hat das Deutsche Maritime Zentrum e.V. eine Studie beauftragt, die eine fundierte Datengrundlage liefern soll. Ziel ist es, herauszufinden, inwieweit Verfahren für Importeure und Verwaltung vereinfacht und damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt werden können.

Die Auftragnehmer haben eine erste, an Unternehmen gerichtete Umfrage gestartet. Betroffene können hier in wenigen Minuten ihre Erfahrungen teilen und die Studie so unterstützen.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de