BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 7 - S-2230 / 19 / 10003 :007 vom 18.09.2020
Zur Tarifermäßigung nach § 32c Einkommensteuergesetz (EStG) i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) nimmt das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Stellung:
Inhaltsübersicht
I. Inkrafttreten und Betrachtungszeiträume 1-3
- Inkrafttreten 1-2
- Betrachtungszeiträume 3
II. Zugangsvoraussetzungen 4-24
- Antrag 4-14
1.1. Allgemeines 4-8
1.2. Beihilferechtliche Erklärungen 9-11
1.2.1. Erstmalige Erklärung 9-10
1.2.2. Erneute Erklärung bei einer Änderungsveranlagung 11
1.3. Information zum Schutz und zur Veröffentlichung der im Rahmen
der Tarifermäßigung übermittelten personenbezogenen Daten 12-13
1.4. Wirkung fehlender Erklärung bei Zusammenveranlagung 14 - Erzielen von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft 15-22
2.1. Besonderheit Veranlagungszeitraum 2016 17-18
2.2. Besonderheit Todesfälle im Betrachtungszeitraum 19-22
2.2.1. Behandlung beim Erblasser 19-20
2.2.2. Behandlung bei den Erben 21
2.2.3 Zusammenfassendes Beispiel 22 - Verlustvortrag und Verlustrücktrag 23-25
III. Ermittlung der Tarifermäßigung 26-53
- Grundsätze 26-32
- Begünstigte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 33-36
- Summe der positiven Einkünfte 37-39
3.1 Allgemeines 37-38
3.2 Summe der positiven Einkünfte bei Zusammenveranlagung 39 - Fiktive Steuerberechnung 40-41
- Ermittlung der anteiligen tariflichen Einkommensteuer 42-44
- Bilanzänderung für Veranlagungszeiträume vor Inkrafttreten der
Tarifermäßigung 45 - Besonderheiten bei Ehegatten/Lebenspartnern 46-53
7.1. Zusammenveranlagung im letzten Veranlagungszeitraum des
Betrachtungszeitraums 47-49
7.2. Einzelveranlagung im letzten Veranlagungszeitraum des Betrachtungszeitraums 50-52
7.3. § 26 Absatz 1 Satz 1 EStG nicht im gesamten Betrachtungszeitraum erfüllt 53
IV. Änderung einer gewährten Tarifermäßigung 54-61
- Änderungsnorm § 32c Absatz 6 EStG 54-55
- Änderungsnorm § 32c Absatz 7 EStG bei einem der in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 vom 15. Mai 2014 genannten Verstöße 56-58
- Weitere Änderungsmöglichkeiten 59-61
V. Anwendungsregelung 62
(…)
- Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
Quelle: BMF