Tabaksteuerrecht - 20. April 2021

Tabaksteuer auf E-Zigaretten

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.04.2021

Die Bundesregierung will die Tabaksteuer reformieren. E-Zigaretten und Tabakerhitzer sollen von 2022 an höher besteuert werden. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (19/28655) der Bundesregierung vor. Die Steuer auf herkömmliche Zigaretten, Zigarren und Zigarillos soll ebenfalls erhöht werden.

Der Entwurf sieht vor, nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten künftig der Tabaksteuer zu unterwerfen, bisher gilt für sie die Umsatzsteuer. Für erhitzten Tabak wird eine zusätzliche Steuer eingeführt, sodass er künftig wie Zigaretten besteuert wird.

Für Zigaretten und Feinschnitt ist über einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend ab 2022, eine jährliche Tabaksteuererhöhung geplant. Pro Verkaufspackung mit einem Inhalt von 20 Stück herkömmlicher Zigaretten soll die Steuer im Jahr um durchschnittlich acht Cent steigen. Die bestehende Mindeststeuer für Zigarren und Zigarillos soll in zwei Schritten, 2022 und 2023, um jeweils 0,9 Cent je Stück erhöht werden.

Die Reform diene unter anderem der Steuergerechtigkeit, argumentiert die Bundesregierung. Zudem würden Steuermehreinnahmen erzielt, beginnend bei 1,3 Milliarden Mehreinnahmen im Jahr 2022 bis zu 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2026.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 517/2021