Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.11.2025
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, nach 20-minütiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (21/1866, 21/2469) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/2753) beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/2756).
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Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf wird die Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz von fünf Cent pro Kilowattstunde ab einem Mindestverbrauch von jährlich 12,5 Megawattstunden verstetigt. Davon sollen rund 600.000 Unternehmen, darunter auch die Mehrheit der handwerklichen Gewerke, profitieren. Ohne die Verstetigung wäre die Entlastung ab Januar 2026 ausgelaufen mit der Folge, dass die Strompreise für Unternehmen steigen würden, heißt es im Entwurf. Aus Sicht der Regierung würden sich „damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern“.
Ferner sind Vereinfachungen im Bereich der Elektromobilität enthalten: Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen „innerhalb der Ladesäule“ entfallen künftig. „Für das bidirektionale Laden werden klare Vorgaben geschaffen, die verhindern, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen zum Versorger und Steuerschuldner werden.“ Bei Stromspeichern soll künftig generell eine doppelte Besteuerung vermieden werden.
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Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv