BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 5 - S 2223/19/10003 :030 vom 04.12.2024
Wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wird der zeitliche Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen auch auf das Jahr 2025 erstreckt.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der zeitliche Anwendungsbereich der BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (BStBl I S. 330), vom 7. Juni 2022 (BStBl I S. 923) und vom 13. März 2023 (BStBl I S. 404) über den 31. Dezember 2024 (vgl. BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2023, BStBl I S. 1869) hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31. Dezember 2025 durchgeführt werden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen