Gesetzgebung - 17. Oktober 2022

Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Wärmewende beraten

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.10.2022

Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Mit steuerlichen Maßnahmen Wärmewende beschleunigen“ (20/3692) stand am Freitag, 14. Oktober 2022, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Antrag an den federführenden Finanzausschuss.

Die CDU/CSU-Fraktion verlangt steuerliche Begünstigungen durch Sonderabschreibungen und verbesserte Abzugsmöglichkeiten für Vermieter von neu zu bauenden Gebäuden und für Vermieter von bestehenden Gebäuden. Auch für Eigentümer von neu zu bauendem oder bereits errichtetem Wohneigentum soll es Verbesserungen geben. Für Wohnungseigentümergemeinschaften sollen Vorschriften geändert werden, um den Einbau von Photovoltaik-Anlagen zu fördern. Auch sollen Steuerpflichtige beim Ausbau der Solarenergie entlastet werden, in dem unter anderem die Erträge aus Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp (Kilowatt Peak) Nennleistung von der Einkommen- und Umsatzsteuer befreit werden können.

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv