Gesetzentwurf zum Forschungszulagengesetz - 29. August 2019

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung: Je früher, desto besser!

DIHK, Mitteilung vom 29.08.2019

Die Bundesregierung hat im Mai 2019 ihren Gesetzentwurf zum „Forschungszulagengesetz“ vorgelegt. Dieser wird nun im Deutschen Bundestag beraten und soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Richtigerweise sieht der Entwurf vor, dass alle Unternehmen, unabhängig von Größe und Branche, die steuerliche Forschungsförderung beantragen können. Bislang setzt Deutschland bei der Unterstützung von Forschung und Entwicklung (FuE) auf eine Kombination aus themenspezifischer und themenoffener Förderung einzelner Projekte. Das allein genügt aber gerade einmal für den Klassenerhalt – um in der Champions League mitzuspielen, sind weitere Anstrengungen notwendig.

Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, dass bis 2025 insgesamt 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in Forschung und Entwicklung gehen sollen – zuletzt waren es rund 3 Prozent. Da die Unternehmen mehr als zwei Drittel der Aufwendungen schultern, brauchen sie das entsprechende Umfeld, um mehr Investitionen in Innovationen tätigen zu können. Die steuerliche Forschungsförderung ist hierfür ein wichtiger Hebel. Aus Sicht der Wirtschaft sind jedoch Nachbesserungen notwendig, um die Schlagkraft der Förderung zu erhöhen.

Der Gesetzentwurf sieht derzeit eine Steuergutschrift in Höhe von 25 Prozent auf die FuE-Personalkosten der Unternehmen vor – maximal jedoch 500.000 Euro pro Jahr. Eine steuerliche FuE-Förderung sollte allerdings auch die Sachkosten berücksichtigen. Andernfalls würden vor allem investitionsintensive FuE-Aktivitäten benachteiligt. So müssen zum Beispiel Industriebetriebe bei Innovationsvorhaben zum Teil erhebliche Mittel für Labore oder Prüfstände aufwenden.

Zudem sollte perspektivisch das Fördervolumen angehoben werden, um noch weitere Innovationspotenziale zu erschließen. Bei der Auftragsforschung sollte der Auftraggeber, der das wirtschaftliche Risiko trägt, von der Förderung profitieren – und nicht der Auftragnehmer, wie von der Bundesregierung vorgeschlagen. Das ist besonders für kleinere und mittlere Unternehmen von Interesse. Sie verfügen oftmals nicht über Forschungsabteilungen oder Entwickler, sondern vergeben Aufträge an Dritte. Perspektivisch kann sich aus einer solchen Aktivität dann ein eigenes FuE-Engagement ergeben – mit neuen Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen „made in Germany“.

Bei der geplanten steuerlichen FuE-Förderung ist es den Unternehmen besonders wichtig, dass diese bürokratiearm ausgestaltet wird. So sollte beispielsweise eine kurze, prägnante Beschreibung des FuE-Vorhabens genügen, um eine positive Einstufung als förderfähiges Vorhaben zu erhalten. Für diese Beurteilung sollten idealerweise eine oder mehrere Institutionen verantwortlich sein, die über das notwendige Know-how verfügen. Hierfür kämen zum Beispiel Projektträger mit Expertise in der Forschungsförderung infrage.

Wichtig ist, dass die steuerliche FuE-Förderung in Deutschland jetzt möglichst schnell eingeführt wird. Sie ist ein wichtiges Instrument, um den Standort attraktiv zu machen – sowohl für deutsche als auch für ausländische Unternehmen. Zusammen mit der bewährten Projektförderung, die verstetigt und möglichst sogar ausgebaut werden sollte, kann die steuerliche Forschungsförderung unternehmerische Innovationsaktivitäten beflügeln. Denn innovative Unternehmen sind die Grundvoraussetzung für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand – heute und in der Zukunft.