BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 - S-2296-c / 20 / 10004 :006 vom 14.01.2021
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung von § 35c EStG und der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV) das im Schreiben Aufgeführte, das wie folgt gegliedert ist:
Inhaltsverzeichnis
- Begünstigtes Objekt
- Begriff der Wohnung
- Anspruchsberechtigte Person
a) Bürgerlich-rechtlicher Eigentümer
b) Wirtschaftlicher Eigentümer - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
a) Gemischte Nutzung einer Wohnung
b) Unentgeltliche Überlassung von Teilen einer im Übrigen zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung
c) Beginn der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
d) Beendigung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Alter des Objekts
- Beschränkung des Höchstbetrages der Steuerermäßigung
- Objektförderung
- Steuerliche Förderung mehrerer Objekte
- Miteigentum am begünstigten Objekt
- Miteigentum bei Zwei- oder Mehrfamilienhäusern (mehrere begünstigte Objekte)
- Vorweggenommene Erbfolge und Erbfall
- Unterschiedliche Nutzung einzelner Gebäudeteile
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- Förderfähige Aufwendungen
a) Begriff und Umfang einer energetischen Maßnahme
b) Fachgerechte Durchführung
c) Energieberater
d) Umfeldmaßnahmen
e) Nichtförderfähige Maßnahmen - Ausschluss der Förderung
- Nachweis der energetischen Maßnahme
- Konto eines Dritten
- Verhältnis zu § 33 EStG
- Verhältnis zu § 92a EStG
- Antragstellung und Verfahren
Anlage – nicht abschließende Liste förderfähiger Maßnahmen
(…)
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht.
- Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: BMF