BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 - S-2353 / 19 / 10010 :004 vom 23.11.2022
Aufgrund des § 9 Absatz 4a Satz 5 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die in der Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2023 bekannt gemacht.
Die Änderungen gegenüber der Übersicht ab 01.01.2021 (BStBl I S. 1256) sind mit Fettdruck gekennzeichnet.
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen