Abgabenordnung - 15. Juli 2021

Steuerliche Behandlung von „Cum/Cum-Transaktionen“

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 - S-2252 / 19 / 10035 :014 vom 09.07.2021

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die steuerliche Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen die im Schreiben dargestellten Grundsätze.

VI. Anwendungsregelung
Das BMF-Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 17. Juli 2017 (BStBl I S. 986) und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

Das BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF