BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 - S-2252 / 19 / 10035 :014 vom 09.07.2021
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die steuerliche Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen die im Schreiben dargestellten Grundsätze.
VI. Anwendungsregelung
Das BMF-Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 17. Juli 2017 (BStBl I S. 986) und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
Das BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: BMF