Einkommensteuer - 20. November 2025

Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 6 - S 2145/00026/005/033 vom 19.11.2025

Dieses Schreiben ergänzt die bisherigen Regelungen des BMF-Schreibens vom 30. Juni 2021 (BStBl I S. 908) zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug für Bewirtungsaufwendungen um Regelungen aufgrund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 durch das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 108). Das BMF-Schreiben vom 30. Juni 2021 (BStBl I S. 908) wird durch dieses Schreiben ersetzt und ist für die zuvor geltende Rechtslage für Bewirtungen bis zum 31. Dezember 2024 weiter anzuwenden.

Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur steuerlichen Anerkennung des Betriebsausgabenabzugs von Aufwendungen für die Bewirtung im Sinne des (i. S. d.) § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit R 4.10 Absatz 5 bis 9 Einkommensteuerrichtlinie (EStR) das neue Schreiben.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen