Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen - 6. November 2019

Steuergestaltungen sind mitzuteilen

Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen im Entwurf
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.11.2019

Grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen sollen zeitnah identifiziert und auch verringert werden. Um die Erosion des deutschen Steuersubstrats zu verhindern, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (
19/14685
) eingebracht. „Die Steuergestaltungen werden immer ausgefeilter und machen sich häufig die höhere Mobilität von Kapital, Personen und immateriellen Werten zunutze. Bei grenzüberschreitenden Strukturen werden regelmäßig die Unterschiede der Steuerrechtsordnung in mehrerer Staaten ausgenutzt“, heißt es in dem Entwurf. Damit könnten die steuerpflichtigen Gewinne in Staaten mit vorteilhafteren Steuersystemen verlagert oder es könne die Gesamtsteuerbelastung der Steuerpflichtigen verringert werden.

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) erhebt in seiner Stellungnahme Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem Entwurf. Der entstehende Erfüllungsaufwand sei von der Bundesregierung nur teilweise beziffert worden. Insbesondere fehle eine umfassende Schätzung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft. (…)