Einkommensteuer - 10. Januar 2025

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG)

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :008 vom 23.12.2024

Aktualisierte Bescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Amtliches Muster der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens und der nach § 88 Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigten Person

Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die mit der Steuererklärung einzureichende Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den Ländern ein Muster bereit, das mit einem sog. BMF-Schreiben veröffentlicht wird. Zur einfacheren Anwendung wird das Muster zusätzlich im Word-Format und als ausfüllbares PDF-Dokument bereitgestellt.

Hierzu führt das BMF u. a. weiter aus:

  • Zum 1. Januar 2025 wurden die bisherigen Musterbescheinigungen zu einem einheitlichen Muster zusammengeführt. Fachunternehmen und ausstellungsberechtigte Personen können daher für Maßnahmen, mit deren Umsetzung 2025 begonnen wird, auf dasselbe Muster zurückgreifen.
  • Zu den bei einem früheren Maßnahmenbeginn zu verwendenden Musterbescheinigungen finden Sie im BMF-Schreiben weitere Erläuterungen.

Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 26. Januar 2023 – IV C 1 – S 2296-c/20/10003 :006 (BStBl I 2023 S. 218), geändert durch das BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 (BStBl I 2024 S. 237).

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen