Umsatzsteuer - 21. Dezember 2020

Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt auf Hoher See (§ 4 Nr. 2, § 8 UStG, Abschnitt 8.1 UStAE)

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 - S-7155 / 19 / 10004 :001 vom 18.12.2020

Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen für die Versorgung von Schiffen – Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung

Mit BMF-Schreiben vom 15. Juni 2020 – III C 3 – S-7155 / 19 / 10003 :001 (2020/0582983) -, BStBl I S. 580, wurde u. a. Abschnitt 8.1 Absatz 4 Satz 2 UStAE neu gefasst. Für vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Umsätze enthält das BMF-Schreiben eine Nichtbeanstandungsregelung.

Hiermit wird diese Nichtbeanstandungsregelung in Bezug auf Abschnitt 8.1 Absatz 4 UStAE bis einschließlich 31. März 2021 verlängert. Somit wird es für vor dem 1. April 2021 ausgeführte Umsätze nicht beanstandet, wenn insoweit die bisher geltende Rechtslage angewendet wird.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF