BMF, Schreiben IV C 5 - S 2341/00025/004/006 vom 21.01.2025
Die Gesamtübersicht über die maßgebenden Kaufkraftzuschläge mit Stand 1. Januar 2025 (siehe Anlage) wird hiermit bekannt gemacht. Die Gesamtübersicht umfasst die Zeiträume ab 1. Januar 2020.
Die folgenden vierteljährlichen Bekanntmachungen über die Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs vom
- 5. April 2024 – IV C 5 – S 2341/24/10001 :001; DOK: 2024/0316867 – (BStBl I Seite 680),
- 10. Juli 2024 – IV C 5 – S 2341/24/10001 :002; DOK: 2024/0626106 – (BStBl I Seite 1498)
werden hiermit aufgehoben.
Dieses Schreiben mit Anlage wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen