Steuer­beamten-Ausbildungs­gesetz - 21. Mai 2021

Steuer­beamten-Ausbildungs­gesetz angepasst

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.05.2021

Die Bundesregierung stellt die geordnete Ausbildung von Steuerbeamten während der COVID-19-Pandemie sicher. Der Bundestag hat einen dafür am Donnerstag, 20. Mai 2021, vorgelegten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (19/28167) beschlossen. Die Vorlage wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Abstimmung über den Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/29838) vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Entwurf der Bundesregierung sollen die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden die Befugnis bekommen, über pandemiebedingte Anpassungen bei der Ausbildung und Prüfung von Steuerbeamten innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst zu entscheiden.

Quelle: Deutscher Bundestag